Warum ich Wahlhelfer bin

Ein Plädoyer zur Wichtigkeit von Wahlvorschriften und gesellschaftlichem Engagement.

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by Lars Büthe, bei Bündnis 90/Die Grünen, September 12, 2017
Menschen, die einen Wahlzettel in die Urne werfen.

„Auch in einer stabilen Demokratie […] sichert die genaue Einhaltung der Wahlvorschriften das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Richtigkeit der Wahlen und damit in die Demokratie insgesamt.“

Von wem stammt dieses Zitat:

David Kenani Maraga, dem Präsidenten des Kenianischen Obersten Gerichtshofs, als er am 1. September die Annullierung der kenianischen Präsidentschaftswahl bekannt gab, da es Unregelmäßigkeiten bei der Übermittlung der Ergebnisse aus den 40883 Wahllokalen gegeben hatte?

Dem polnischen Präsidenten Andrzej Duda, der am 24. Juli sein Veto gegen zwei Gesetze verkündete, die der Regierung größeren Einfluss auf die Ernennung der Richter am Obersten Gerichtshof, der letzten Instanz bei Wahlanfechtungen, gegeben hätten?

Charles Talley Wells, dem damaligen Obersten Richter am Florida Supreme Court, am 20. November 2000 nach einer Anhörung zur Neuauszählung einiger Wahlkreise, um den knappen Sieg George W. Bushs über Al Gore bei der Präsidentschaftswahl zu überprüfen?

Es war Gerhart Holzinger, der Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs, als er am 1. Juli 2016 eine Wiederholung der Stichwahl zum Amt des Bundespräsidenten anordnete. Bei der annullierten Wahl waren in mindestens 14 Wahlbezirken Wahlbriefe von Behördenmitarbeitern statt von Wahlvorständen geöffnet und vorsortiert worden. Außerdem waren Wahlergebnisse vor der Schließung der Wahllokale ermittelt und an Meinungsforschungsinstitute und Medien verbreitet worden.

Holzingers Aussage ist universell gültig: Ob eine Demokratie wie in den USA seit fast 250 Jahren Bestand hat oder erst vor etwa 25 Jahren wieder etabliert worden ist wie in Polen, ob ein reiches Land wie Österreich über eine wohl organisiertesierte öffentliche Verwaltung verfügt oder ein armes Land wie Kenia mit vielen strukturellen Problemen zu kämpfen hat – die „genaue Einhaltung der Wahlvorschriften“ ist für alle Demokratien nicht nur wichtig, sondern auch eine permanente Herausforderung.

Die Beispiele werfen nur ein paar Schlaglichter auf die Hürden bei der Durchführung von Wahlen. Die Grundlagen für ordnungsgemäße Wahlen werden lange vor der Öffnung der Wahllokale gelegt. Sind die Wahlgesetze und die Wahlverordnungen verfassungskonform? Entspricht die Wahlkreiseinteilung den gesetzlichen Vorgaben? Ist die Zulassung von Kandidierenden ordnungsgemäß erfolgt? Sind speziell die Parteilisten regelkonform aufgestellt worden? Stimmen die Wählerverzeichnisse? War die Finanzierung des Wahlkampfs in Ordnung?

Trotzdem steht die Auszählung der Stimmen am Wahlabend im Zentrum jeder demokratischen Wahl. Über eine halbe Million Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei jeder deutschlandweiten Wahl hierfür benötigt. Am Abend des 24. September werde auch ich als Wahlhelfer Stimmen auszählen. Klingt langweilig? Nun na, spätestens ab der zweiten Wahl es ist langweilig. Weder Kreativität noch Organisationstalent oder Mathe-Kenntnisse sind gefragt. Es geht einzig um das gewissenhafte Abarbeiten der Aufgaben nach einem vorgegebenen Schema. Und Spannung will auch nicht recht aufkommen, da das Ergebnis des einzelnen Wahllokals kaum Rückschlüsse auf den Wahlausgang zulässt – nicht auf das Direktmandat im Wahlkreis, und erst recht nicht auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.

Trotzdem freue ich mich auf meinen Einsatz als Briefwahlvorsteher. Auf die Frage, warum ich Wahlhelfer bin, antworte ich gerne: „Weil ich kein Blut spende.“ Soll heißen: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich gesellschaftlich zu engagieren. Jede und jeder kann sich ganz nach Geschmack einen „Engagement-Cocktail“ mixen. Sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen, ist dabei eine der simpelsten Zutaten. Ein beliebtes Schlagwort bei der Mobilisierung von Ehrenamtlichen ist „Niederschwelligkeit“. Die ehrenamtliche Unterstützung einer Wahl ist in jeder Hinsicht niederschwellig: Die Verpflichtung erfolgt immer nur für eine Wahl. Der Zeitaufwand ist gering. Zum Einsatz am Wahltag kommt nur noch eine kurze Schulung und für die Vorsteherinnen und Vorsteher noch ein Termin am Vortag: Zum Empfang des Erfrischungsgeldes – womit ein weiterer positiver Aspekt benannt wäre: die Aufwandentschädigung von in Berlin bis zu 50,-€. Am Wahltag ist alles gut vorbereitet. Entscheidungen können im Team besprochen werden und im Zweifelsfall sind Hauptamtliche immer erreichbar.
Also alles ganz easy – aber ist es auch sinnvoll? Können wir uns nicht darauf verlassen, dass die Wahlämter mit dem Versprechen von Freizeitausgleich und sanftem Druck genügend Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rekrutieren? Oder die Aufwandsentschädigung so erhöhen, dass sich genügend Leute finden, die sich aus finanziellen Gründen freiwillig melden? Und wäre es schlimm, wenn es verstärkt zu Zwangsverpflichtungen käme, wie sie schon heute möglich und – tendenziell eher in kleineren Gemeinden – auch üblich sind?

In Berlin sind 2011 bei der Abgeordnetenhauswahl 379 Wahlbriefe in einer Mülltonne gefunden worden. Hierfür war eine Aushilfskraft des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf verantwortlich. Aber zahlreiche andere Pannen gingen auf das Konto von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern: In zwei Wahlkreisen (Lichtenberg 3 und Marzahn-Hellersdorf 1) sind in je einem Stimmbezirk die Erststimmen von Grünen und Linken vertauscht worden. Zudem sind Schnellmeldungen falsch ausgefüllt worden. Einige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind vor dem Ende der Auszählung nach Hause gegangen – ein klarer Regelverstoß. Diese Vorfälle haben mich veranlasst, mich seither regelmäßig als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen.

Hinzu kommt die Diskussion über den Einsatz von Wahlcomputern. Als Vorteile der elektronischen Wahlgeräte werden vor allem der geringere Personalbedarf, die schnellere Ergebnisermittlung und die Vermeidung von Auszählungsfehlern genannt. Ich sehe Wahlcomputer sehr kritisch. Manipulationsmöglichkeiten gibt es bei allen Wahlverfahren. Gerade die Briefwahl muss hier als problematisch gelten. Aber vieles spricht dafür, dass bei elektronischen Systemen die Wahlfälschung im großen Maßstab einfacher und schwieriger nachweisbar wird. Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 die Bundeswahlgeräteverordnung als verfassungswidrig außer Kraft gesetzt und strenge Vorgaben für einen neuen Anlauf zum Einsatz von Wahlcomputern gemacht. Das beste Gegenargument gegen Wahlcomputer ist ein reibungslos funktionierendes klassisches System. Solange sich genug motivierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden lassen, die eine schnelle und zuverlässige Auszählung gewährleisten, besteht keine Veranlassung, etwas zu ändern. Um es mit dem bekannten CDU-Slogan aus dem Bundestagswahlkampf 1957 zu sagen: „Keine Experimente!“

Der österreichische Verfassungsrichter Holzinger hat übrigens in die eingangs zitierte Urteilsverkündung ein Plädoyer für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeschoben:

„Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass aus unserer Sicht diesen Wahlbeisitzern eine eminente Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des österreichischen Wahlsystems zu kommt. […] Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes [sollte] zur Konsequenz haben, dass man diese Wahlbeisitzerinnen und Wahlbeisitzern – soweit es irgendwie geht – in ihrer Aufgabe unterstützt. Im Besonderen, in dem man sie gezielt informiert, ihnen Schulungen zur Verfügung stellt und vor allem auch, in dem man die Attraktivität dieser freiwilligen Leistung von Männern und Frauen in Österreich für das Funktionieren unserer Demokratie erhöht.“

Über den Autor

Lars Büthe, Jahrgang 1971, engagiert sich seit 25 Jahren aktiv für nachhaltige Entwicklung. Studium der Politikwissenschaft in Münster und Berlin. Beruflicher Stationen: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Forum für Umwelt und gerechte Entwicklung (FUgE), GRÜNE JUGEND; aktuell: Mitgliederverwalter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Berlin.